Rosa & Weiß in Balance Zahnästhetik

Ästhetik ist ganz umfassend gesagt die Lehre von der Wahrnehmung, von Gesetzmäßigkeiten und Harmonie in Natur und Kunst. Und auch in unserer Branche orientieren sich ästhetische Zahnkorrekturen an natürlichen Proportionen oder Idealbildern des menschlichen Gebisses. Das erklärt auch, warum ästhetische Behandlungen nur in Ausnahmen von der Krankenkasse übernommen werden – nämlich im Falle einer Erkrankung. Schiefe Zähne allein sind kein ausreichender Behandlungsgrund. Ästhetische Behandlungen sind also in den allermeisten Fällen reine Privatsache.

Zahnästhetik-Expertise

In der Zahnarztpraxis Dr. Bauer haben wir Zahnärzte, die genau auf diesen Bereich spezialisiert sind und sehr gerne auf Ihre Wünsche einer ästhetischen Korrektur eingehen.

Ästhetische Leistungen sind in der Zahnheilkunde zwar kein „Must-Have“, doch wenn man sich wegen seines äußerlichen Erscheinungsbildes unwohl fühlt, ist das Grund genug eine Korrektur vorzunehmen.

Unsere Ästhetik-Leistungen

Bei Bedarf Zahnverbreiterung

In manchen Mündern herrscht zwischen den einzelnen Zähnen einfach zu viel Platz. Solche Lücken zwischen geradestehenden Zähnen können mittels Füllungen geschlossen werden. Übrigens: Auch Pop-Ikone Madonna hat sich ihre Zähne durch solch eine Füllung verbreitern lassen.

Diese Leistung wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Bei Bedarf Veneers

Leichte Zahnfehlstellungen, Lücken oder Verfärbungen können mit sogenannten Veneers unter geringem Zeitaufwand (ein paar Wochen) korrigiert werden. Dazu werden Keramikschalen (Veneers) auf die Zähne geklebt, die den optischen Mangel ausgleichen und insgesamt ein einheitliches, symmetrisches Erscheinungsbild schaffen.

Diese Leistung wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Bei Bedarf Bleaching-Schienen

Mit Bleaching-Schienen können Ihre natürlichen Zähne aufgehellt werden. Die Schiene wird meist über Nacht getragen und enthält ein Bleichmittel, welches die Zähne heller macht. Hinweis: Bereits vorhandene Füllungen können so nicht aufgehellt werden. Diese müssten gegebenenfalls der neuen Zahnfarbe durch Erneuerung angepasst werden. Das Austauschen der Füllungen wäre dann auch eine ästhetische Leistung, die privat getragen werden muss.

Diese Leistung wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Bei Bedarf Aligner

Aligner sind transparente Schienen, die Fehlstellungen der Zähne langsam, Stück für Stück korrigieren. Voraussetzung für den Einsatz von Aligner-Schienen ist, dass die Kauflächen der Zähne in gutem Zustand sind und die Zähne nur auf Grund Platzmangels schief stehen. Am Ende der Behandlung, wenn die Zähne dann gerade in der Zahnreihe stehen, wird dauerhaft ein feiner Draht auf die Innenseiten der Zahnreihen geklebt. So wird sichergestellt, dass der Behandlungserfolg für immer bestehen bleibt. Die Behandlung dauert insgesamt mehrere Monate.

Diese Leistung wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Bei Bedarf Kieferorthopädie

Bei allen schwerwiegenden Problemen, wenn beispielsweise nicht nur die Zähne schief stehen, sondern auch keine plane Kauebene vorhanden ist oder sogar der Kiefer falsch steht, sollte eine kieferorthopädische Behandlung erfolgen.