Mittwoch, den 11. Januar 2012 um 11:00 Uhr

Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte – wichtige Infos für unsere Patienten

Nach 24 Jahren trat zum Jahreswechsel die neue Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft. Sie regelt die Abrechnung von privaten Leistungen.

Die Anpassung war seit Jahren überfällig, da bis heute selbstverständliche Behandlungsangebote wie die moderne Implantologie, moderne Parodontologie, Kunststoff-Füllungen oder sogar die Zahnreinigung bisher überhaupt nicht enthalten waren. Für diese Leistungen wurden bisher „ähnliche“ Gebührenziffern als „Analogpositionen“ herangezogen, da es seit 1988 weder preisliche noch inhaltliche Anpassungen der Gebührenordnung gab. Dieses Verfahren führte bei Privatversicherten häufig zu Erstattungsproblemen. Die neue Gebührenordnung schafft somit Rechtssicherheit und Transparenz für alle Beteiligten.

Die Leistungsvergütung wurde nach fast 25 Jahren mit durchschnittlich 6% nur behutsam erhöht und liegt damit weit unter dem Inflationsausgleich. Dafür wird für Sie als Patient die Behandlungs-qualität und ein höheres Behandlungsniveau gesichert. Welche Auswirkungen sich auf Ihren privaten Versicherungsschutz ergeben, hängt vom individuellen Vertrag ab. Bei Fragen dazu empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch Ihren Versicherungsbetreuer. Natürlich hilft Ihnen auch unser Abrechnungsteam gerne weiter. Außerdem können Sie sich hier die Patienteninformation der Bundeszahnärztekammer zur neuen Gebührenordnung herunterladen.

Patienteninformation der Bundeszahnärztekammer

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Zahnarztpraxis
Dr. med. dent. Hans-Jürgen Raschke


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